Ein Auslieferungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen
zwei Staaten oder Staatenverbunden (z. B. die EU) über das Überstellen
von jeweils im anderen Land per Haftbefehl gesuchten Verdächtigen.
Auslieferungsabkommen sind regelmäßig bilateraler Natur. In einem
Auslieferungsabkommen wird geregelt, bei welchen Straftaten und welcher
zu erwartender Strafe ein Verdächtiger ausgeliefert wird. Ein Beispiel
für ein wichtiges Auslieferungsabkommen ist das im Juni 2003 zwischen
der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten geschlossene
Abkommen, das im Oktober 2009 durch ein neues Abkommen ersetzt wurde.
[1] Verdächtige aus einem EU-Land werden nach dem neuen Abkommen nur
dann in die Vereinigten Staaten ausgeliefert, wenn ihnen dort nicht die
Todesstrafe droht.