Inhaltsangabe: Zusammenfassung: In der vorliegenden Arbeit wird anhand
einer Untersuchung pflegerischer und juristischer Literatur dargelegt,
inwieweit man Dekubiti als Pflegefehler bezeichnen kann. Es wird nach
rechtlichen Gesichtspunkten und unter Bezugnahme auf Gerichtsurteile
eruiert, in welchen Anteilen Pflegekräfte und Ärzte für die
Dekubitusprophylaxe zuständig sind, wie sich straf- und zivilrechtliche
Konsequenzen für die Verantwortlichen ergeben und ob man Auswirkungen
der Rechtsprechung auf pflegerische Verantwortungsbereiche feststellen
kann. Abschließend werden Möglichkeiten der gesetzlichen Verankerung von
Pflegeberufen als anerkannte Profession in Hinblick auf ihre
Zuständigkeitsbereiche diskutiert. Es zeigt sich, dass selbst bei einem
verhältnismäßig greifbaren pflegerischen Problem wie der
Dekubitusprophylaxe keine Rechtsklarheit hinsichtlich der
Zuständigkeiten existiert und zwischen theoretisch geforderter und
tatsächlich gelebter Verantwortungsverteilung von Pflegekräften und
Ärzten ein erhebliche Diskrepanz besteht. Angesichts der Rechtslage
ergeben sich derzeitige Lösungsansätze für eine wirkungsvolle
Verhinderung von Dekubiti weniger aus der Gesetzgebung als aus
organisationsinternen und berufspolitischen Schritten auf der Grundlage
neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Dekubitusprophylaxe.
Abstract: The following thesis demonstrates by using nursing and legal
bibliographies in which respect pressure ulcers can be designated as
nursing malpractice. According to legal viewpoints and cases of German
court decisions, the share of responsibility of nursing and medical
staff in the prevention of pressure sores is established, how legal
consequences arise from decubiti and whether the jurisdiction has had
any effects on the sphere of nursing responsibilities. Finally, options
concerning the embodiment of nursing as a profession are being
discussed. It is shown that even in a relatively definite nursing
problem like pressure ulcer pre