Akademische Arbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse,
Versicherung, Note: 2,0, Fachhochschule Trier - Hochschule für
Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die
Investmentaktiengesellschaft stellt ein Novum innerhalb des deutschen
Gesellschaftsrechts dar. Mit dieser gesellschaftsrechtlichen Sonderform
der Aktiengesellschaft wurde ein völlig neuer Rechtsträger für das
Investmentgeschäft geschaffen. Das durch den Gesetzgeber angestrebte
Ziel der Einführung einer InvAG war eine erleichterte Bereitstellung von
Risikokapital für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen.
Die Umsetzung des Grundgedankens der Bundesregierung eine neue
Gesellschaftsrechtsform für Investmentanlagen zu schaffen, erwies sich
jedoch als "rechtspolitischer Flop" und führte in der Folge zu keiner
einzigen Gründung einer solchen Gesellschaft. Erst mit Ablösung des KAGG
und des AuslInvestmG durch das InvG gründeten sich in Deutschland
erstmals Investmentaktiengesellschaften. Die völlige Neuordnung des
deutschen Investmentrechts durch das InvG war dabei wiederum durch die
europarechtlichen Rahmenvorgaben zur "Umsetzung der Änderungsrichtlinien
2001/107/EG und 2001/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 21. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG." initiiert.
Insbesondere sollten durch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der
Abwanderung von Investmentfonds entgegengewirkt und die
Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Investmentstandortes
Deutschland verbessert werden. Für die Investmentaktiengesellschaft
bedeutete dies tatsächlich eine grundlegende Veränderung, da im InvG
neben der bereits existenten InvAG mit fixem Kapital nunmehr auch eine
InvAG mit variablem Kapital legitimiert wurde. Der 01. Januar 2004
stellt somit die Geburtsstunde der Investmentaktiengesellschaft mit
variablem Kapital in Deutschland dar.