Inhaltsangabe: Einleitung: Im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen
Diskussionen steht in den letzten Jahren immer wieder die Frage nach der
Finanzierung des sozialen Gesundheitssystems in Deutschland. Angesichts
steigender Krankenhauskosten und knapper Ressourcen der Krankenkassen
ist dabei insbesondere die Vergütung der Leistungen von Krankenhäusern
immer wieder diskutiert und geändert worden, zuletzt durch die
Gesundheitsreform 2000. Kernpunkt der Reform ist die Entwicklung und
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für allgemeine
Krankenhausleistungen auf der Grundlage der Australian Refined
-Diagnosis Related Groups (AR-DRGs). Mit der verpflichtenden Einführung
des neuen Vergütungssystems zum 1. Januar 2004 sollen die
leistungsbezogenen DRG-Fallpauschalen das bestehende gemischte
Pflegesatzsystem ersetzen. Gesundheitspolitische Ziele der Einführung
des DRG-Fallpauschalensystems sind neben der beitragssatzstabilen
Ausgabenentwicklung, die Förderung der Qualität der Versorgung und der
Transparenz des Leistungsgeschehens sowie die Erhöhung der
Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser. Inwieweit diese Ziele mit einem
Fallpauschalensystem erreicht werden können, welche Rahmenbedingungen
dafür geschaffen werden müssen und welche Konsequenzen die Einführung
für Krankenhäuser und Krankenkassen hat, ist bislang für alle Parteien
schwer abzuschätzen. Die Gründe für den stetigen Anstieg der
Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Krankenhaussektor
sind sehr komplex und vielfältig. Gesundheitsökonomische Analysen
konzentrieren sich überwiegend auf exogene Wachstumsfaktoren wie
medizinischen Fortschritt und demografische Veränderungen, die zu
Verschiebungen im Morbiditäts- und Mortalitätsspektrum führen. Dabei
wird den endogenen Ursachen der Ausgabenentwicklung nur wenig Bedeutung
beigemessen. Aber gerade diese Informations- und Anreizprobleme, die
innerhalb des Gesundheitssystems zwischen den Akteuren auftreten, tragen
maßgeblich zur Ausgabenentwicklun