1. Historischer Hintergrund Die gesetzliche Rentenversicherung zählt zu
den zentralen Elementen des Systems der Sozialversicherung. Entstanden
in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unternahm dieses System den
Versuch, der weiteren sozialen Verelendung breiter Schichten der
Industriearbeiterschaft vorzubeugen. Bis dahin war die soziale Sicherung
und Fürsorge für die arbeitende Masse auf die Armenpflege und auf die
Tätigkeit privater karitativer Ein- richtungen beschränkt. Die
kaiserliche Botschaft an den Reichstag aus dem Jahre 1881 bereitete den
Weg für die Schaffung- der gesetzlichen Grundlage der
Sozialversicherung. 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz, 1884 das
Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz über die Invaliditäts- und
Altersversicherung verkündet. Diese Gesetze sind in der
Reichsversicherungsordnung (RVO) aus dem Jahre 1911 zusammengefaßt. Die
RVO wurde im Zuge des weiteren Ausbaus des Sozialstaates durch
Hinzufügung weiterer sozialgesetzlicher Regelungen ständig erweitert und
stellt das Kernstück des Sozialgesetz- buches von 1976 dar, das die
sozialrechtlichen Vorschriften in einem Gesetzeswerk ver- einigt. 2.
Organisation 2.1 Rechtstatus der Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
besitzen den Rechtsstatus von Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
die Behördeneigenschaft. Diesem Rechtsstatus entspre- chend wird ihre
Tätigkeit von Selbstverwaltungsorganen gesteuert und kontrolliert. Die
Führung der laufenden Geschäfte obliegt einer von den genannten
Kontrollorganen ver- waltungsmäßig eingesetzten Geschäftsführung. 2.2
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung a) die
Angestellten-Versicherung Träger: Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte, Postfach, 1000 Berlin 88.