Am 18. Januar 2007 erfolgte durch das Bundesministerium der Finanzen
erstmals die Vorlage eines Entwurfes zur Änderung des
Investmentgesetzes. Mit diesem Schritt reagierte der deutsche
Gesetzgeber auf die bisherige Resonanz der Investmentbranche bzgl. der
existierenden Möglichkeiten zur Begründung einer deutschen InvAG mvK.
Mit diesem ersten Schritt einer weiteren Novellierung des deutschen
Investmentrechtes wird u.a. eine Verbesserung bzw. Angleichung an das
luxemburgische Vergleichsmodell der SICAV angestrebt, das dem deutschen
Pendant der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital
offensichtlich überlegen ist. Aus den vorgenannten Tatsachen ergibt sich
die Fragestellung, warum die InvAG mvK in Ihrer derzeitigen Form am
Investmentmarkt auf derart geringe Resonanz gestoßen ist. Die genauen
gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltungen und die Frage, ob und in
welcher Form überhaupt eine Vorteilhaftigkeit der SICAV gegenüber der
InvAG mvK gegeben ist, sind die zentralen Problemstellungen dieser
Arbeit. Im Anschluss an die Begriffseinführungen und dem Überblick der
grundlegenden Konzepte des Investmentgeschäftes werden die rechtlich-
regulatorischen Rahmenvorgaben der Europäischen Union hinsichtlich des
Investmentgeschäftes näher betrachtet. Zusätzlich werden die jeweiligen
nationalen Umsetzungsvorschriften der EU- Vorgaben in Deutschland und
Luxemburg dargelegt. Schließlich werden die so gewonnenen Erkenntnisse
miteinander verglichen und die Fragestellung geklärt, weshalb genau die
deutsche InvAG mvK von der deutschen Investmentbranche nicht akzeptiert
wurde