Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Didaktik - Politik,
politische Bildung, Note: 2,0, Sprache: Deutsch, Abstract: In der
geplanten Unterrichtseinheit geht es vor allem um die Vermittlung der
verschiedenen BGB-Vertragstypen. Die Schülerinnen und Schüler sollen
dabei lernen, dass Handel und Wohlstand auf freiwilligen
Tauschverhältnissen zwischen Marktteilnehmern basieren und Verträge
einzuhalten sind. Das Privatrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aus
dem Jahr 1900 ist ursprünglich von den Ansichten der liberalen Klassik
geprägt: es gewährt Privatautonomie, Vertrags- und Formfreiheit; Bürger
sollen untereinander ihre eigenen Angelegenheiten unabhängig vom Staat
regeln und Verträge abschließen, mit wem sie wollen und wie sie wollen.
Die Entstehung des Sozialstaats im Nachkriegseuropa hat das Prinzip der
Privatautonomie allerdings unterhöhlt; der Sozialstaat soll Schwächere
vor Übervorteilung durch wirtschaftliche Stärkere schützen
(Verbraucherschutz); Minderheiten vor Diskriminierung (Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz); im Bereich öffentlicher Unternehmungen
(Wasser, Strom, Rundfunk usw.) herrscht Kontrahierungszwang. In der
Privatwirtschaft haben Typenverträge durchgesetzt, die durch Allgemeine
Geschäftsbedingungen fixiert werden.